Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 19.01.2024

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29536
OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23 (https://dejure.org/2023,29536)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27.10.2023 - 1 B 146/23 (https://dejure.org/2023,29536)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 1 B 146/23 (https://dejure.org/2023,29536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,29536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremLStr § 18 Abs 4; GG Art 12 Abs 1; GG Art 3 Abs 1; VwGO § 123 Abs 1
    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - Auswahlverfahren; Ermessensausübung; E-Scooter; Losentscheid; Sondernutzungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlverfahren; Ermessensausübung; E-Scooter; Losentscheid; Sondernutzungserlaubnis; Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Auswahlverfahren; Ermessensausübung; E-Scooter; Losentscheid; Sondernutzungserlaubnis; Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann eine Sondernutzungserlaubnis im Losverfahren vergeben werden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann eine Sondernutzungserlaubnis im Losverfahren vergeben werden? (VPR 2023, 145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2024, 124
  • NZV 2024, 198
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2017 - 5 S 1791/16

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Benutzung als Ferienwohnung; Nutzungsänderung

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintretende jedenfalls offensichtliche entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsänderungen sowie neue, bislang unverschuldet nicht unterbreitete präsente Beweismittel und der diesbezügliche Vortrag der Beteiligten sind daher grundsätzlich berücksichtigungsfähig ( VGH BW, Beschl. v. 26.01.2017 - 5 S 1791/16, juris Rn. 30; Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Auflage 2022, § 146 Rn. 19 und 29; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017, Rn. 1157 f.; a.A. OVG MV , Beschl. v. 20.08.2018 - 3 M 14/16; juris Rn. 29; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 30.05.2016 - 2 S 8.16, juris Rn. 14 f.; NdsOVG, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris Rn. 14 f., jeweils unter Verweis auf § 80 Abs. 7 VwGO ).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, dass die neuen Gründe schon zum Entscheidungszeitpunkt vorgelegen haben müssen, keine Wesensänderung eintreten darf und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird, liegen jedenfalls vor (vgl. zu diesen Anforderungen bei Verwaltungsakten BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 C 46.12, juris Rn. 32, 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 4 A 1504/15

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für einen Standplatz auf einer Kirmes nach

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Auch unter Berücksichtigung grundrechtlicher Garantien und vorliegend namentlich des Art. 12 Abs. 1 GG kann ein Losverfahren zur Vergabe einer Erlaubnis oder Genehmigung jedenfalls dann zur Anwendung kommen, wenn sich mehrere Konkurrenten nach Festlegung von sachbezogenen Auswahlkriterien und deren Anwendung auf den konkreten Einzelfall als gleichrangig erweisen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 330/17, juris Rn. 24; Jarass, NVwZ 2017, 273, 277; s.a. OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2017 - 4 A 1504/15, juris Rn. 32; weitergehend BVerwG, Beschl. v. 04.10.2005 - 6 B 63.05, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Dieser Verteilungskonflikt musste unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz gelöst werden (Barth/Kase, NVwZ 2021, 177, 180; vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 19.02.2015 - 7 LC 63/13, juris Rn. 61).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Zum Teil wird vertreten, der Versagungsbescheid gehöre zur "Vorgeschichte" eines geltend gemachten Anspruchs auf Erlass eines Verwaltungsakts und sei daher vom Streitgegenstand umfasst (so Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 40; a.A. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84, juris Rn. 13, wo im Falle einer Verpflichtungsklage in der Einbeziehung eines neuen Ablehnungsbescheids keine Klageänderung gesehen wurde; danach differenzierend, ob eine Verpflichtungs- oder eine Bescheidungssituation vorliegt: Decker, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO , 66. Edition 01.07.2023, § 113 Rn. 71 f.).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des sich daraus ergebenden Transparenzgebots gehört es, dass die objektiven Kriterien, die die Eingrenzung des Ermessens der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, ausreichend bekannt gemacht werden (vgl. EuGH, Urt. v. 03.06.2010 - C-203/08, juris Rn. 50 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Auch unter Berücksichtigung grundrechtlicher Garantien und vorliegend namentlich des Art. 12 Abs. 1 GG kann ein Losverfahren zur Vergabe einer Erlaubnis oder Genehmigung jedenfalls dann zur Anwendung kommen, wenn sich mehrere Konkurrenten nach Festlegung von sachbezogenen Auswahlkriterien und deren Anwendung auf den konkreten Einzelfall als gleichrangig erweisen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 330/17, juris Rn. 24; Jarass, NVwZ 2017, 273, 277; s.a. OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2017 - 4 A 1504/15, juris Rn. 32; weitergehend BVerwG, Beschl. v. 04.10.2005 - 6 B 63.05, juris Rn. 6).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Zudem soll es, um eine Nachprüfung zu ermöglichen, ob die Genehmigungsverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind, erforderlich sein, dass die zuständigen Behörden jede ihrer Entscheidungen auf eine öffentlich zugängliche Argumentation stützen, in der genau angegeben wird, aus welchen Gründen eine Genehmigung gegebenenfalls versagt wurde (EuGH, Urt. v. 19.07.2012 - C-470/11, juris Rn. 42 f.).
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Auch unter Berücksichtigung grundrechtlicher Garantien und vorliegend namentlich des Art. 12 Abs. 1 GG kann ein Losverfahren zur Vergabe einer Erlaubnis oder Genehmigung jedenfalls dann zur Anwendung kommen, wenn sich mehrere Konkurrenten nach Festlegung von sachbezogenen Auswahlkriterien und deren Anwendung auf den konkreten Einzelfall als gleichrangig erweisen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 330/17, juris Rn. 24; Jarass, NVwZ 2017, 273, 277; s.a. OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2017 - 4 A 1504/15, juris Rn. 32; weitergehend BVerwG, Beschl. v. 04.10.2005 - 6 B 63.05, juris Rn. 6).
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 829/23

    Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im

    Auszug aus OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23
    Die Antragstellerin beantragt unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 24.05.2023 (Az. 5 V 829/23), soweit dieser entgegensteht,.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 8 LC 160/15

    Auswahl; Auswahlverfahren; Bestenauslese; bevollmächtigter

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16

    Mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die Errichtung und den

  • OVG Bremen, 24.09.2020 - 2 B 187/20

    Anordnung der Herausgabe dienstlicher Arbeitsmittel einer Beamtin; Sofortvollzug;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - 2 M 13/15

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage

  • OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 B 151/23

    Beschwerde; Beschwerde der Beigeladenen; Erledigung der Hauptsache;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 2 S 8.16

    Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Traglufthalle;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 - 6 S 1168/22

    Anforderungen an die Ausschreibung der Tätigkeit eines bevollmächtigten

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12

    Berücksichtigung von Änderungen des Sachverhalts im Beschwerdeverfahren nach §

  • OVG Bremen, 19.05.2022 - 2 B 89/22

    Antragsänderung in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Übergang

  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

  • OVG Bremen, 11.04.2023 - 1 B 295/22

    Nachbarrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehemigung an

  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 9 K 22.752

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Kostenentscheidung, Gebührenhöhe,

    Allerdings kann nur eine einheitliche Verwaltungspraxis ein schutzwürdiges Vertrauen in ihrem Fortbestand begründen und ist eine Behörde selbst im Falle einer solchen einheitlichen Verwaltungspraxis nicht gehindert, diese für die Zukunft aus willkürfreien, sachlichen Gründen zu ändern (vgl. BVerfG, U.v. 28.3.2023 - 1 C 40.21 - juris Rn. 33; OVG NW U.v. 22.8.2023 - 18 A 2964/21 - juris Rn. 157; OVG Bremen, B.v. 27.10.2023 - 1 B 146/23 - juris Rn. 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 19.01.2024 - 1 B 146/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,601
OVG Saarland, 19.01.2024 - 1 B 146/23 (https://dejure.org/2024,601)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.01.2024 - 1 B 146/23 (https://dejure.org/2024,601)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. Januar 2024 - 1 B 146/23 (https://dejure.org/2024,601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

    Zu dieser Entscheidung liegt der Volltext noch nicht vor. Sie können sich automatisch per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn der Volltext erscheint. Nutzen Sie hierfür die kostenlose Merkfunktion (
    ) von dejure.org.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 10 ME 170/21

    Betreuung; Betreuungsanspruch; Betreuungsvertrag; Kindergarten;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2024 - 1 B 146/23
    Inhaltlich rügt die Antragstellerin, dass zwar allgemein davon ausgegangen werde, dass der Anspruch aus § 24 Abs. 3 SGB VIII keine Ganztagsbetreuung gewährleiste, sondern lediglich eine Betreuung in einem zeitlichen Umfang von sechs Stunden sicherzustellen sei, [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.5.2022 - 2 B 60/22 -, juris, Ls. 2 und Rn. 14; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.12.2021 - 10 ME 170/21 -, juris, Ls. 2 und Rn. 9 ff, m.w.N.; vgl. auch Rixen, in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB VIII, 3. Aufl. (Stand 1.8.2022), § 24 Rn. 24 (etwa vier bis fünf Stunden); Grube, in Hauck/Noftz, SGB VIII, 3. EL 2023, § 24 Rn. 56 (zwischen drei und sechs Stunden, in vielen Fällen sechs Stunden)] diese Norminterpretation aber dem Anspruch auf frühkindliche Förderung nicht gerecht werde.

    [vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.12.2021 - 10 ME 170/21 -, juris, Ls. 2 und Rn. 8, m.w.N.; vgl. auch Rixen, a.a.O., § 24 Rn. 24; Grube, a.a.O., § 24 Rn. 51, m.w.N.] Dieser Anspruch wird jedoch entgegen der Annahme der Antragstellerin - anders als Absatz 2 - nach der Rechtsprechung in Fällen, in denen ein besonderer oder ergänzender Bedarf im Sinn des Satzes 3 nicht dargelegt ist, durch Gewährleistung einer sechsstündigen Regelbetreuung hinlänglich sichergestellt, ohne dass dem verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstünden.

    [vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.12.2021 - 10 ME 170/21 -, juris, Rn. 9, m.w.N.].

    [vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.12.2021 - 10 ME 170/21 -, juris, Rn. 13, m.w.N.] Dem ist der bisher für das in Rede stehende Rechtsgebiet zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes unter Hinweis auf die auch bei einem Anspruch auf einen Halbtagsbetreuungsplatz zu berücksichtigenden Arbeitsfahrzeiten und/oder Hol- und Bringzeiten gefolgt.

  • OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22

    Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für Kleinkind; zeitlicher Umfang;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2024 - 1 B 146/23
    Inhaltlich rügt die Antragstellerin, dass zwar allgemein davon ausgegangen werde, dass der Anspruch aus § 24 Abs. 3 SGB VIII keine Ganztagsbetreuung gewährleiste, sondern lediglich eine Betreuung in einem zeitlichen Umfang von sechs Stunden sicherzustellen sei, [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.5.2022 - 2 B 60/22 -, juris, Ls. 2 und Rn. 14; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.12.2021 - 10 ME 170/21 -, juris, Ls. 2 und Rn. 9 ff, m.w.N.; vgl. auch Rixen, in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB VIII, 3. Aufl. (Stand 1.8.2022), § 24 Rn. 24 (etwa vier bis fünf Stunden); Grube, in Hauck/Noftz, SGB VIII, 3. EL 2023, § 24 Rn. 56 (zwischen drei und sechs Stunden, in vielen Fällen sechs Stunden)] diese Norminterpretation aber dem Anspruch auf frühkindliche Förderung nicht gerecht werde.

    [vgl. Beschluss vom 6.5.2022 - 2 B 60/22 -, juris, Rn. 14] Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an.

  • VGH Bayern, 06.08.2021 - 22 ZB 19.1035

    Antrag auf Berichtigung des Rubrums eines Einstellungsbeschlusses nach fiktiver

    Auszug aus OVG Saarland, 19.01.2024 - 1 B 146/23
    [In dem angeführten Beschluss des Bayerischen VGH vom 6.8.2021 - 22 ZB 19.1035 -, juris heißt es lediglich, obwohl § 122 VwGO keine entsprechende Geltung des § 117 VwGO vorsehe, sei das Rubrum eines Beschlusses einer Berichtigung nach Maßgabe des § 118 VwGO zugänglich, da es ständiger gerichtlicher Praxis entspreche und allgemein anerkannt sei, dass Beschlüssen ein an § 117 Abs. 2 Nr. 1 VwGO orientiertes Rubrum voranzustellen sei.].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht